Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die für die Rechtspraxis in Deutschland mittlerweile unersetzlich geworden sind: Das Zentrale Vorsorgeregister und das Testamentsregister. Die Bedeutung lässt sich auch aus den Zahlen des abgelaufenen Jahres ablesen. So sind im Vorsorgeregister mittlerweile über vier Millionen Vorsorgeverfügungen erfasst und ermöglichen im Notfall eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung. Mit knapp 17 Millionen registrierten Testamenten und Erbverträgen ist das Testamentsregister die Basis für effektive und schnelle Nachlassverfahren in Deutschland.

Zentrales Vorsorgeregister knackt 4-Millionen Grenze

Als das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vor 15 Jahren an den Start ging, hätte wohl niemand mit einem solchen Erfolg gerechnet. Im Jahr 2018 wurde erstmals die Grenze von vier Millionen registrierten Vorsorgeverfügungen überschritten.

In dem Register werden Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Die Betreuungsgerichte informieren sich aus dem Register, um so unnötige Betreuungsverfahren zu vermeiden. Das Register ist also eine Informationsquelle, die Urkunden selbst werden dort nicht hinterlegt. Eine staatliche Betreuung kann im Ernstfall, wenn zum Beispiel jemand seine Angelegenheiten alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr selbst erledigen kann, nämlich nur dann vermieden werden, wenn ein (Vorsorge-)Bevollmächtigter existiert. Von einer solchen Vollmacht muss das Gericht jedoch erst einmal Kenntnis erlangen. Hier hilft das Vorsorgeregister zuverlässig und sicher.

Zentrales Testamentsregister mit fast 17 Millionen Testamenten und Erbverträgen

Was nützt das beste Testament, wenn es nach dem Tode nicht – oder vom Falschen – gefunden wird? „Um sicherzustellen, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod beachtet wird, ist eine amtliche Verwahrung dringend zu empfehlen. Wird das Testament notariell beurkundet, kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar bereits darum. Der Notar nimmt auch die Registrierung im Testamentsregister vor“, erläutert Dr. Florian Meininghaus, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern. Das Testamentsregister wird in jedem Sterbefall auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Anschließend wird das zuständige Nachlassgericht informiert. „Das Zentrale Testamentsregister sichert die Durchsetzung Ihres letzten Willens. Nachlassverfahren können dadurch schnell und effizient abgewickelt werden.“, so Dr. Meininghaus.

Rund 16,7 Millionen erbfolgerelevante Urkunden, also insbesondere Testamente und Erbverträge, waren Ende 2018 im Zentralen Testamentsregister verzeichnet. Die Gesamtzahl der Neuregistrierungen belief sich im vergangenen Jahr auf etwa 489.000. Im Einzelnen wurden im Jahr 2018 ca. 134.000 Erbverträge, 278.000 Testamente und rund 77.000 sonstige Urkunden registriert. 91 % der Neuregistrierungen entfielen auf notarielle Urkunden.