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Unternehmen
Mit den notariellen Online-Verfahren können zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht jetzt bequem per Videoverfahren erledigt werden.
Einfach, schnell und digital: Mit den notariellen Online-Verfahren können zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht jetzt bequem per Videoverfahren erledigt werden.
Gesetzlich zugelassen ist dies für Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) sowie für Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister.
Außerdem können einstimmig gefasste Gesellschafterbeschlüsse über Satzungsänderung einschließlich Kapitalmaßnahmen online beurkundet werden.
Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt Ihnen dabei vollständig erhalten.
Auf Ihre Anfrage können wir das Online-Verfahren starten, sodass Sie per E-Mail einen Einladungslink zur Registrierung erhalten. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf.
Alternativ können Sie sich unter dem folgenden Link registrieren und eine Anfrage für ein notarielles Online-Verfahren an uns stellen: online.notar.de.
Notarielle Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
Zahlreiche gesellschaftsrechtliche notarielle Angelegenheiten können Sie bei uns bequem online erledigen.
Das Videoverfahren starten wir auf Ihre Anfrage hin mit der Zusendung eines Registrierungslinks an Ihre E-Mail-Adresse. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf.
Alternativ können Sie sich unter dem folgenden Link registrieren und eine Anfrage für ein notarielles Online-Verfahren an uns stellen: online.notar.de.“
Die Gründung von Unternehmen bildet einen Schwerpunkt notarieller Tätigkeit. Bei der Errichtung von Kapitalgesellschaften ist die Mitwirkung des Notars vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung bietet Ihr Notar Ihnen eine hochqualifizierte Beratung. Im Anschluss an die Beurkundung sorgt er zudem für den erforderlichen Vollzug der Gründungsurkunde, insbesondere für die Eintragung im Handelsregister.
Aufgrund der elektronischen Anbindung der Notare an die Registergerichte kann Ihre Handelsregistereintragung bei Gericht ohne Zeitverlust bearbeitet werden. Meist ist Ihr Unternehmen schon wenige Tage nach der Unterzeichnung beim Notar im Handelsregister eingetragen – und Sie können sich voll und ganz auf Ihre Geschäftsidee konzentrieren.
Bei rechtzeitiger Planung können die Betriebsführerqualitäten des vorgesehenen Nachfolgers realistisch eingeschätzt werden, der Übergang kann gleitend erfolgen und dem derzeitigen Inhaber verbleiben Korrekturmöglichkeiten, um etwaigen Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Nicht zuletzt können bei einer frühzeitigen Planung steuerliche Freibeträge effizient genutzt werden. Schließlich darf im Rahmen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung das Interesse des Übergebers an seiner Versorgung im Alter und der Freistellung von der Haftung nicht aus dem Auge verloren werden.
Durch das Zusammenspiel von Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht stellen Unternehmensnachfolgen hohe Anforderungen an den rechtlichen Berater. Da diese Rechtsgebiete zu den Kernbereichen der notariellen Tätigkeit gehören, ist Ihr Notar der ideale Ansprechpartner.
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